Baugutachter Meerbusch

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Josef Neuhaus Meerbusch

Josef Neuhaus

Bausachverständiger und Baugutachter

Blumenstraße 55
40667 Meerbusch
Tel: 02159 821 85 50
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Qualifikation

  • DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Bauschadenbewertung für das Elektrogewerk
  • DEKRA zertifizierter Bausachverständiger Immobilienbewertung D1 Plus (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Schimmelpilzbewertung
  • IQ-Zert zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Axel Balster Meerbusch

Axel Balster

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 02159 821 85 50
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Qualifikation

  • Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
  • Gutachter für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
TÜV Rheinland zertifizierter Bausachverständiger und Baugutachter
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Frank Tekook Meerbusch

Frank Tekook

Bausachverständiger und Baugutachter


40667 Meerbusch
Tel: 02159 821 85 50
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Qualifikation

  • Staatlich geprüfter Hochbautechniker
  • Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden gemäß ISO 17024 – certcouncil.eu
  • Gutachter für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
  • Verbandsgeprüfter Bausachverständiger für Immobilienbewertung und Schäden an Gebäuden (Vereinigung zertifizierter Sachverständiger in der Europäischen Union)
  • Sachkundiger Asbestsanierung nach TRGS 519 Anlage 3 & Gefahrstoffverordnung
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Meerbusch stehen Ihnen:

  • Herr Josef Neuhaus
  • Herr Axel Balster
  • Herr Frank Tekook
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Josef Neuhaus, Herr Axel Balster, Herr Frank Tekook, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Meerbusch, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Meerbusch kommen bzw. sich nicht in Meerbusch auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Meerbusch - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Meerbusch ist im Bundesland Nordrhein-Westfalen eine Stadt im Rhein-Kreis Neuss. Zwischen Krefeld und Düsseldorf am linken Niederrhein liegt die als Mittelzentrum ausgewiesene kreisangehörige Stadt im Regionsbezirk Düsseldorf. Als „Stadt der Millionäre“ ist Meerbusch wegen des höchstens Durchschnittseinkommens pro Jahr in Nordrhein-Westfalen bekannt. Willich, Krefeld, Duisburg, Düsseldorf, Neuss und Kaarst sind angrenzende Nachbargemeinden.
Nahe dem Limes 70 n. Chr. stellen Reste der großen römischen Villa in Ilverich, eine weitere römischen Villa auf der Grenze Lank-Latum/Nierst und eine in Osterath gefundenen römischen Villa, die ersten nachweisbaren Besiedlungsspuren dar.

Zu Meerbusch gehören acht Stadtteile: 

  • Büderich
  • Osterath
  • Lank-Latum
  • Strümp
  • Ossum-Bösinghoven
  • Nierst
  • Langst-Kierst
  • Ilverich

Durch die Flächennutzung wird der ländliche Charakter verdeutlicht. Ungefähr 3600 ha werden landwirtschaftlich genutzt oder sind Brachland. 300 ha sind Wasserfläche und 540 ha sind Wald. Damit sind zusammen ca. 70 % des Stadtgebietes abgedeckt. 

Wichtige Anlaufstellen:

Rathaus: 

Dorfstr. 20
40667 Meerbusch

Bauamt:

Wittenberger Str. 21
40668 Meerbusch

Amtsgericht:

Breite Str. 48
41460 Neuss

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